Тот, кто работает в сфере услуг, знает — без ведения записи клиентов никуда. Мало того, что нужно видеть свое раписание,
но и напоминать клиентам о визитах тоже. Нашли самый бюджетный и оптимальный вариант: сервис VisitTime.
Для новых пользователей первый месяц бесплатно.
Чат-бот для мастеров и специалистов, который упрощает ведение записей:
— Сам записывает клиентов и напоминает им о визите;
— Персонализирует скидки, чаевые, кешбек и предоплаты;
— Увеличивает доходимость и помогает больше зарабатывать;
Вы создали или только планируете создать свой сайт, но не знаете, как продвигать?
Продвижение сайта – это не просто процесс, а целый комплекс мероприятий,
направленных на увеличение его посещаемости и повышение его позиций в поисковых системах.
Ускорение продвижения
Если вам трудно попасть на первые места в поиске самостоятельно, попробуйте технологию Буст,
она ускоряет продвижение в десятки раз, а первые результаты появляются уже в течение первых 7 дней.
Если ни один запрос у вас не продвинется в Топ10 за месяц, то в SeoHammer за бустер вернут деньги.
Der Europaische Rat nimmt in der
Entscheidungsstruktur der Europaischen Union eine Sonderstellung ein. Diese ist vor allem
darauf zuruckzufuhren, dass die ersten Vertrage, die ausdrucklich die Einsetzung der
Europaischen Kommission (bzw. der "Hohen Behorde"), des Rates, des Europaischen
Parlaments (bzw. der "Versammlung") und des Gerichtshofes vorsahen,
Zusammenkunften der Staats- und Regierungschefs keinen Platz einraumten. Zu solchen
"Gipfeltreffen" kam
es vielmehr aus der Praxis heraus zu Beginn
der 60er Jahre, bevor sie dann zu Beginn der 70er Jahre regelmassiger wurden und auf dem
letzten Pariser "Gipfel" im Jahre 1974 den Namen "Europaischer Rat"
erhielten.
A. DER EUROPAISCHE RAT ALS WICHTIGSTES
POLITISCHES ORGAN FUR DIE ENTWICKLUNG DER EUROPAISCHEN UNION
Die Hauptaufgabe des Europaischen Rates ist
in Artikel 4 der Gemeinsamen Bestimmungen des Vertrags uber die Europaische Union wie
folgt beschrieben: "Der Europaische Rat gibt der Union die fur ihre Entwicklung
erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen fur diese
Entwicklung fest."
Der Europaische Rat ist rechtlich gesehen
keine Institution der Europaischen Gemeinschaft (wie das Europaische Parlament, der Rat,
die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof), spielt aber nichtsdestoweniger eine
massgebliche Rolle in allen Bereichen der Europaischen Union, und zwar sowohl fur die
Erteilung von Impulsen und die Festlegung allgemeiner politischer Zielvorstellungen als
auch fur Koordinierung, Schlichtung und Losung schwieriger Dossiers.
1. Impulse und Festlegung allgemeiner
politischer Zielvorstellungen fur die Europaische Union
Allein der Europaische Rat ist derzeit
wirklich in der Lage, der Europaischen Union Dynamik zu verleihen, wie er dies
beispielsweise in "konstitutionellen" Bereichen wie der Revision der Vertrage,
den Erweiterungen bzw. der Wirtschafts- und Wahrungsunion tut. Dies erklart sich
hauptsachlich aus der Legitimitat, die den Staats- und Regierungschefs eigen ist, jedoch
auch daraus, dass der Europaische Rat einen gewissen Abstand hat und - entgegen dem Rat,
der Kommission bzw. dem Europaischen Parlament - nicht an jedem einzelnen Schritt der
taglichen Entscheidungsprozesse beteiligt ist.
So hat der Europaische Rat von Anfang an die
Verfahren gepragt, die zu den jeweiligen Erweiterungen der Europaischen
Gemeinschaft/Europaischen Union gefuhrt haben. Was die Erweiterung auf die mittel- und
osteuropaischen Lander anbelangt, so hat der Europaische Rat auf seiner Sondertagung in
Dublin im April 1990 die Wiedervereinigung Deutschlands und die indirekte Integration der
ehemaligen DDR in die Gemeinschaften erortert, auf seiner Tagung in Kopenhagen im Juni
1993 die Kriterien und Voraussetzungen fur den Beitritt der mittel- und osteuropaischen
Lander festgelegt, auf der Tagung in Essen im Dezember 1994 die
"Heranfuhrungsstrategien"
ausgearbeitet und auf der Madrider Tagung im
Dezember 1996 die Kommission um Stellungnahmen zu jedem Beitrittsgesuch gebeten. Auf der
Luxemburger Tagung im Dezember 1997 wurde beschlossen, zunachst Beitrittsverhandlungen mit
sechs Bewerberstaaten aufzunehmen und in einer zweiten Phase mit funf weiteren
beitrittswilligen Landern. Der Europaische Rat bestimmt also die Prioritaten der
Europaischen Union, ob es um die Entscheidung zwischen "Vertiefung" und
Erweiterung, um die Festlegung von bestimmten Grundsatzen, zeitlichen Vorgaben oder
Etappen oder um die Orientierung der Arbeiten der Institutionen geht.
Der Europaische Rat ist ferner imstande,
recht rasch auf die mehr oder weniger schwierigen Situationen zu reagieren, vor die sich
die Europaische Union zuweilen gestellt sieht, wenn diese Reaktionsschnelligkeit auch
davon abhangt, inwieweit Einmutigkeit zwischen den Staats- und Regierungschefs besteht.
Dies war der Fall beim Europaischen Rat in Edinburgh im Dezember 1992, der sich mit dem
danischen NEIN zur Ratifizierung des Maastrichter Vertrags am 2. Juni desselben Jahres
konfrontiert sah: Es wurden Prazisierungen zu den Bereichen Unionsburgerschaft sowie
Wirtschafts- und Wahrungsunion vorgenommen, um das danische Volk zur Zustimmung zu
bewegen. Bei dieser Gelegenheit rief der Europaische Rat die Institutionen ebenfalls zu
mehr Transparenz und zur Achtung des Subsidiaritatsprinzips auf. In jungster
Vergangenheit, beim Rucktritt der Europaischen Kommission am 16. Marz 1999, brachte der
Europaische Rat auf seiner Sondertagung in Berlin am 24. und 25. Marz die Europaische
Union sozusagen wieder "auf Kurs", indem er einen neuen Kommissionsprasidenten
benannte sowie unter Wahrung der Vertrage den Rahmen fur die Bestellung eines neuen
Kommissionskollegiums gab.
2. Koordinierung, Schlichtung und Losung
schwieriger Dossiers
Der Europaische Rat spielt auch eine Rolle
bei der Koordinierung der europaischen Politiken. Diese Rolle ist beispielsweise von
besonderer Bedeutung, um das aussenpolitische Vorgehen im Rahmen der GASP und das Vorgehen
in den Bereichen der gemeinsamen Handelspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit in
Einklang zu bringen, was ihm sein Gesamtuberblick uber die Dossiers erlaubt.
Den Europaischen Rat bilden, zusammen mit
dem Prasidenten der Europaischen Kommission, die "Vorgesetzten" der Minister,
die die Mitglieder des Rates sind. Dank dieses Ranges und dieser Autoritat kann der
Europaische Rat erforderlichenfalls Fragen schlichten und voranbringen, fur die auf Ebene
der Ressortminister (Rat "Landwirtschaft", Rat "Wirtschaft und
Finanzen" usw.) keine Losung gefunden werden konnte. Die Staats- und Regierungschefs
der Mitgliedstaaten sowie der Prasident der Kommission werden von den Ministern fur
auswartige Angelegenheiten der Mitgliedstaaten und einem Mitglied der Kommission
unterstutzt. Der Europaische Rat kann sich auf uber den Rahmen eines Fachrates
hinausgehende Gesamteinigung verstandigen, wie bei der Verabschiedung der Pakete
"Delors I" (1988) und "Delors II" (1992) sowie der "Agenda
2000" (1999), die insbesondere die Haushaltseckdaten fur mehrere Jahre (die
"Finanzielle Vorausschau"), die Reform der Strukturfonds bzw. die Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik betrafen. Er kann sich auch mit Fragen in Einzelbereichen
beschaftigen, die auf Ratsebene nicht gelost werden konnten, da sie politisch brisant sind
und des "Segens", d.h. der Zustimmung der Staats- und Regierungschefs bedurfen;
dies ist haufig der Fall im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (z.B. bei den
Milchquoten).
B. AUFGABEN AUFGRUND DES VERTRAGS UBER DIE
EUROPAISCHE UNION
Neben der Aufgabe, Impulse zu geben und
allgemeine politische Zielvorstellungen festzulegen, ubertragt der Vertrag uber die
Europaische Union dem Europaischen Rat weitere Aufgaben in den Bereichen der Gemeinsamen
Aussen- und Sicherheitspolitik, der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in
Strafsachen, der Wirtschafts- und Wahrungspolitik sowie der Beschaftigungspolitik.
1. Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik
(GASP)
Der Europaische Rat spielt eine vorrangige
Rolle im Bereich der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik, da er die Grundsatze und
die allgemeinen Leitlinien festlegt, und zwar auch bei Fragen mit verteidigungspolitischen
Bezugen oder wenn die Europaische Union ihren "militarischen Arm", die
Westeuropaische Union, in Anspruch nimmt.
Im Vertrag uber die Europaische Union ist
ferner vorgesehen, dass der Europaische Rat gemeinsame Strategien beschliesst, die in
Bereichen, in denen wichtige gemeinsame Interessen der Mitgliedstaaten bestehen, von der
Union durchzufuhren sind. Auf der Tagung des Europaischen Rates in Koln am 3. und 4. Juni
1999 wurde so beispielsweise eine gemeinsame Strategie fur die Beziehungen zwischen der
Europaischen Union und Russland beschlossen.
Auf der Grundlage dieser gemeinsamen
Strategien kann der Rat (auf Ministerebene) mit qualifizierter Mehrheit Beschlusse,
gemeinsame Aktionen oder gemeinsame Standpunkte verabschieden. Will ein Mitglied des Rates
einen dieser Beschlusse aus wichtigen Grunden der nationalen Politik ablehnen, so kann der
Rat die Frage an den Europaischen Rat verweisen. Letzterer entscheidet dann, wiederum in
seiner Rolle als "Schlichtungsinstanz", einstimmig uber die Frage.
Der Europaische Rat hat noch zwei
Entscheidungen von zentraler Bedeutung zu treffen, namlich die Entscheidungen uber die
Ausrichtung auf eine gemeinsame Verteidigung und uber die Integration der Westeuropaischen
Union in die Europaische Union. Diese beiden Entscheidungen unterliegen der Ratifizierung
durch die Mitgliedstaaten.
Die Aussenpolitik ist seit nahezu zwanzig
Jahren einer der Hauptaktionsbereiche des Europaischen Rates. Dies ist in erster Linie auf
die Aufgaben zuruckzufuhren, die auf einzelstaatlicher Ebene von den Staats- und
Regierungschefs wahrgenommen werden. Die Aussenpolitik ist zudem einer der Bereiche, mit
denen sie sich auf europaischer Ebene lange vor der Einfuhrung der GASP durch den
Maastrichter Vertrag beschaftigt haben, insbesondere im Rahmen der Europaischen
Politischen Zusammenarbeit (EPZ).
2. Polizeiliche und justitielle
Zusammenarbeit in Strafsachen
Im Bereich der polizeilichen und
justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen raumt der Vertrag dem Europaischen Rat keine so
wichtige Stellung wie auf dem Gebiet der GASP ein. Eine spezielle Rolle hat er im Rahmen
der "verstarkten Zusammenarbeit", die mehrere Mitgliedstaaten unter
bestimmten Voraussetzungen in bestimmten
Bereichen im Rahmen der Europaischen Union begrunden konnen. Die Ermachtigung zu dieser
engeren Zusammenarbeit wird vom Rat (auf Ministerebene) mit qualifizierter Mehrheit
erteilt: Will ein Mitglied des Rates dies aus wichtigen Grunden der nationalen Politik
ablehnen, so kann der Rat die Frage an den Europaischen Rat verweisen. Gemass einem
Mechanismus, der mit dem fur die GASP bestehenden vergleichbar ist, wird die Frage vom Rat
einstimmig entschieden.
3. Wirtschafts- und Wahrungspolitik -
Beschaftigung
Die gemeinschaftlichen Vorschriften, nach
denen dem Europaischen Rat eine besondere Rolle in der Wirtschafts- und Wahrungspolitik
einerseits und der Beschaftigungspolitik andererseits eingeraumt wird, sind ahnlich
formuliert. Der Europaische Rat erortert eine Schlussfolgerung zu den Grundzugen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und nimmt Schlussfolgerungen zur Beschaftigungslage
in der Gemeinschaft an. Anschliessend ist es dann Aufgabe des Rates, die vom Europaischen
Rat festgelegten Leitlinien umzusetzen.
Der Europaische Rat erhalt Berichte zu
diesen beiden Bereichen: einen Bericht des Rates uber die Grundzuge der
Wirtschaftspolitik, einen Bericht der Europaischen Zentralbank uber die Tatigkeit des
Europaischen Systems der Zentralbanken und die Geld- und Wahrungspolitik im vergangenen
Jahr sowie einen gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission uber die
Beschaftigungslage und die Umsetzung der beschaftigungspolitischen Leitlinien.
C. VERWURZELUNG IN DER POLITISCHEN PRAXIS
UND GERINGES PROFIL IN DEN EUROPAISCHEN VERTRAGEN
Auch heute noch spiegeln die Europaischen
Vertrage die Bedeutung des Europaischen Rates nur sehr unvollstandig wider: Wenige Artikel
betreffen dieses Organ, dessen Autoritat sich schwer zeitbedingten, prazisen und
verbindlichen Vorschriften und Definitionen unterwerfen lasst.
Die Verankerung der Bezeichnung
"Europaischer Rat" in den Vertragen erfolgte erst 1986 durch die Einheitliche
Europaische Akte, die diesem Organ einen einzigen Artikel widmet, in dem seine
Zusammensetzung und die Haufigkeit seiner Tagungen (jahrlich mindestens zwei), jedoch
nicht seine Aufgaben festgelegt wurden. Vor der Einheitlichen Akte war versucht worden,
dieses Organ in drei Texten zu definieren, die nicht Bestandteil der Vertrage sind: im
Pressekommunique des "Pariser Gipfels" im Jahre 1974, in der "Londoner
Erklarung uber den Europaischen Rat" von 1977 und in der "Feierlichen
Deklaration zur Europaischen Union" von Stuttgart im Jahre 1983.
Die Vertrage von Maastricht (seit 1993 in
Kraft) und Amsterdam (1999) sind in dieser Hinsicht ergiebiger. Zu bemerken ist, dass nach
dem Vertrag uber die Europaische Union "der Rat, der in der Zusammensetzung der
Staats- und Regierungschefs tagt", mehrere Aufgaben wahrnimmt: die einstimmige
Feststellung, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung bestimmter Grundsatze wie
der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch einen Mitgliedstaat vorliegt, die
Entscheidung uber den Ubergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Wahrungsunion und
uber die Mitgliedstaaten, welche die Voraussetzungen fur die Einfuhrung einer
einheitlichen Wahrung erfullen sowie die Genehmigung der "verstarkten
Zusammenarbeit" im Gemeinschaftsbereich. Der "Rat in der Zusammensetzung der
Staats- und Regierungschefs" ist nicht gleichbedeutend mit dem "Europaischen
Rat": Der Prasident der Kommission nimmt beispielsweise nicht an ersterem teil, ist
jedoch Mitglied des Europaischen Rates, und auch die Beschlussfassungsregeln entsprechen
einander nicht.
Ebenso darf auch nicht die Funktion der
"Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs"
(die beispielsweise bei der Ernennung des Prasidenten, des Vizeprasidenten und der
Mitglieder des Direktoriums der Europaischen Zentralbank zum Tragen kommt) mit der
Bezeichnung "Europaischer Rat" verwechselt werden.
Die Tagungen des Europaischen Rates dauern
gewohnlich zwei Tage. Diese bieten einen auffalligen Kontrast zwischen der Abgeschirmtheit
der Sitzungen und dem hektischen Treiben ausserhalb der Konferenzsale, zu denen man mit
einem roten Ausweis Zugang hat, sowie zwischen dem informellen und flexiblen Charakter der
Tagung und dem enormen Geschick, das Vorsitz und Ratssekretariat aufbieten mussen, um die
Ubersetzungen, die Sicherheit, die Sekretariatsarbeit sowie die Unterrichtung der in
Nebenraumen untergebrachten Delegationen der Mitgliedstaaten und der (mindestens)
zweitausend Journalisten, die uber dieses Ereignis berichten, zu gewahrleisten.
A. DIE VORBEREITUNG DER TAGUNGEN DES
EUROPAISCHEN RATES
1. Praktische Vorbereitung
Die Vorbereitung einer Tagung des
Europaischen Rates ist eine gigantische Arbeit fur jeden Mitgliedstaat, der den Vorsitz im
Rat der Union innehat, wobei er sich dabei jedoch auf die Hilfe und Erfahrung des
Generalsekretariats des Rates stutzen kann. Es gibt keinerlei festgelegte Regeln und keine
"Geschaftsordnung" des Europaischen Rates, der auch keinen Sitz hat: Die
Tagungen finden an einem vom Vorsitz bestimmten Ort statt, entweder in einer europaischen
Hauptstadt oder in einer anderen Stadt. Dieses nicht alltagliche Ereignis ist jedoch jedes
Mal fur den Vorsitz eine echte Herausforderung.
Die einzige ungeschriebene Protokollregel
fur diese Treffen verlangt, dass ein konzentriertes Arbeiten in einer moglichst entspannten
Atmosphare sowie das Kommen und Gehen der Mitglieder des Europaischen Rates unter hochsten
Sicherheitsvorkehrungen ermoglicht werden.
Die Wahl des Gebaudes beispielsweise, in dem
das Treffen stattfinden soll, ist keine einfache Aufgabe: Die Raumlichkeiten mussen
einerseits die erforderliche Grosse und Flache aufweisen, andererseits aber auch eine
private und ruhige Atmosphare gewahrleisten, in der die Staats- und Regierungschefs und
der Prasident der Kommission ungestort arbeiten konnen. Der Hauptsitzungssaal muss Platz
fur etwa vierzig Personen bieten: die 15 Staats- und Regierungschefs in Begleitung ihrer
Aussenminister oder ihrer Wirtschafts- und Finanzminister (fur Fragen im Zusammenhang mit
der WWU), den Prasidenten der Kommission in Begleitung eines Kommissars, die
Generalsekretare des Rates und der Kommission sowie eine beschrankte Zahl von Vertretern
des Vorsitzes und des Ratssekretariats.
Die Sprachenregelung hat stets erhebliche
Auswirkungen auf die bauliche Gestaltung des Hauptsitzungssaales: Es mussen 11
Dolmetschkabinen fur jeweils mindestens 3 Dolmetscher eingerichtet werden. Im Saal des
Edinburgher Schlosses zum Beispiel 1992 mussten diese Kabinen auf zwei Ebenen ubereinander
gebaut werden, um Platz zu gewinnen. Weitere Raumlichkeiten mussen fur die Delegationen
der einzelnen Mitgliedstaaten (etwa 50 Mitglieder pro Delegation) sowie fur die ungefahr
2.000 akkreditierten Journalisten, Techniker, Kameraleute und Fotografen vorgesehen
werden, die naturlich nicht zu weit vom "Allerheiligsten" entfernt sein mochten.
Fur die Tagung von Fontainebleau 1984 musste der Konservator des Schlosses dazu uberredet
werden, dass das Mobiliar umgestellt und eine "Schreibzentrale" im Zimmer von
Marie-Antoinette eingerichtet wurde. Die Kongresssale oder historischen Statten mussen in
gewisser Weise an den Europaischen Rat angepasst werden ... und der Europaische Rat an die
Tagungsstatten!
2. Vorbereitung der Beratungen
Die "Tagesordnung" des
Europaischen Rates kann sich aus Themen ergeben, die bei vorhergehenden Treffen erortert
wurden (der Europaische Rat ersucht haufig um Berichterstattung uber von ihm festgelegte
Fragenkreise). Sie wird von den Vorschlagen der Kommission oder der Mitgliedstaaten,
insbesondere aber von den wichtigen Fragen des aktuellen Tagesgeschehens, den
Beratungsprioritaten des Vorsitzes und den von den europaischen Institutionen behandelten
Punkten bestimmt.
Die Beratungen des Europaischen Rates werden
zum grossen Teil im Rat vorbereitet: Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten"
(Aussenminister) tritt einige Tage zuvor zusammen, um den Sachstand zu den Themen, die
erortert werden sollen, zu ermitteln. Die Beratungen des Rates "Allgemeine
Angelegenheiten" werden vom Ausschuss der Standigen Vertreter (AStV) vorbereitet, wozu
im Bereich der GASP das Politische Komitee und bei Fragen der polizeilichen und
justitiellen Zusammenarbeit der Ausschuss auf hoher Ebene beitragen. Der Vorsitz sucht in
der Regel vor der Tagung die europaischen Hauptstadte auf, um sich mit den Staats- und
Regierungschefs zu beraten.
Einige Tage vor der Tagung des Europaischen
Rates richtet der Staats- oder Regierungschef, der den Vorsitz innehat, ein Schreiben an
seine Amtskollegen und an den Prasidenten der Kommission, um sie zur Teilnahme an der
Tagung einzuladen. In diesem Schreiben werden gewohnlich die zu erorternden Themen
aufgefuhrt. Es gibt jedoch keine offizielle Tagesordnung, so wie dies fur die Tagungen des
Rates ublich ist.
B. DER ABLAUF DER TAGUNGEN
Auch wenn es keine festen Regeln fur den
Ablauf der Tagungen gibt, hat sich seit 1987 die Praxis herausgebildet, dass der Prasident
des Europaischen Parlaments als erster das Wort ergreift. Er unterrichtet den Europaischen
Rat vor dem offiziellen Beginn seiner Beratungen uber den Standpunkt des Europaischen
Parlaments zu den wichtigsten anstehenden Fragen und verlasst nach einer kurzen Aussprache
den Saal.
Im Anschluss daran werden an diesem ersten
Arbeitstag, der mitunter als "Plenum" bezeichnet wird, in einem
Gedankenaustausch aktuelle Fragen der Europaischen Union erortert.
Der Hauptsitzungssaal, dessen Zugang
kontrolliert wird, ist von der "Aussenwelt" abgeschirmt. Will ein Mitglied des
Europaischen Rates einen seiner engeren Mitarbeiter oder den Standigen Vertreter zur
Klarung einer Frage oder zu Informationen uber ein "Dossier" hinzuziehen, so
betatigt er einen Knopf, der im "Antici"-Saal ein Signal auslost. Die
"Antici", Diplomaten und enge Mitarbeiter der Standigen Vertreter, halten sich
standig in der Nahe des Hauptsitzungssaals auf und sorgen fur die Verbindung zu den in
einem weiter entfernten Raum untergebrachten Delegationen der Mitgliedstaaten. Es ist ihre
Aufgabe, Informationswunsche weiterzuleiten und die Delegationen permanent uber die
Entwicklung der Beratungen zu unterrichten. Sie selbst werden im Abstand von 10 Minuten
von einem "Protokollanten", der regelmassig zwischen dem Hauptsitzungssaal und
dem "Antici"-Saal pendelt, uber die Erorterungen informiert.
Am Abend werden die Beratungen fur das
Abendessen unterbrochen: Die Staats- und Regierungschefs und der Prasident der
Europaischen Kommission setzen ihre Erorterungen uber die von ihnen vorher festgelegten
Fragen im engsten Kreise fort. Die Aussenminister nehmen das Abendessen in einem anderen
Raum ein und klaren dabei Fragen zu bestimmten Dossiers.
Die Staats- und Regierungschefs und der
Prasident der Kommission gehen sodann zu dem informellsten Teil der Tagung uber, dem
sogenannten "Kamingesprach", bei dem mit absoluter Vertraulichkeit und vollig
zwanglos jedes von ihnen gewunschte Thema erortert werden kann. Wahrenddessen uberarbeiten
der Vorsitz und das Generalsekretariat des Rates im Lichte der Erorterungen des Tages die
Schlussfolgerungen, die am darauffolgenden Tag veroffentlichkeit werden. Die Aussenminister
diskutieren in dieser Zeit aktuelle Fragen und bereiten gegebenenfalls GASP-Erklarungen
vor.
Vor Beginn des nachsten Arbeitstages, der
gewohnlich mittags seinen Abschluss findet, kommt jede Delegation zu einem Arbeitsfruhstuck
zusammen, bei dem gegebenenfalls informelle bilaterale Kontakte aufgenommen werden konnen.
Nach dem traditionellen "Familienfoto" geht es auf der abschliessenden
Plenarsitzung um die endgultige Uberarbeitung der Schlusfolgerungen. Aufgrund dieser
redaktionellen Arbeit konnen sich die Beratungen mitunter bis in den Nachmittag hinziehen,
wobei es vorkommt, dass das Mittagessen ausfallt und der Zeitpunkt fur die Abreise der
Delegationen in letzter Minute verschoben werden mus.
Zum Abschluss der Beratungen werden von dem
amtierenden Ratsprasidenten und dem Prasidenten der Kommission einerseits und von den
einzelnen Delegationen der Mitgliedstaaten andererseits mehrere Pressekonferenzen
abgehalten, um die Medien uber die Ergebnisse des Europaischen Rates zu informieren. Durch
die Prasenz der Medien aus den 15 Mitgliedstaten und aus Drittlandern werden diese
Pressekonferenzen zu einem wichtigen Ereignis.
C. DIE BESCHLUSSFASSUNG IM EUROPAISCHEN RAT
Der Europaische Rat beschliesst nicht, wie es
der Rat der Europaischen Union tut: Er fuhrt keine Abstimmungen nach den Regeln der
Einstimmigkeit oder der qualifizierten Mehrheit durch, wie dies im Rat geschieht, in dem
die Minister der funfzehn Mitgliedstaaten zusammentreten. In den Vertragen ist fur den
Europaischen Rat im allgemeinen keine Beschlussfassungsregel vorgesehen, und es wird ihm
auch nur in seltenen Fallen die Befugnis zur Annahme von formellen Rechtsakten ubertragen.
Der Europaische Rat ist in erster Linie ein politisches - und kein rechtliches -
Entscheidungsorgan, auch wenn er seit dem Inkrafttreten der Vertrage von Maastricht (1993)
und Amsterdam (1999) bisweilen rechtsverbindliche Beschlusse annimmt.
Die Mitglieder des Europaischen Rates
gelangen im Wege des Konsenses zu einem politischen Einvernehmen. Abgesehen von
Ausnahmefallen ist es daher Aufgabe der europaischen Institutionen, diesen politischen
Beschlussen entsprechend den im Vertrag vorgesehenen Beschlussfassungsverfahren
Rechtswirkung zu verleihen. Die vom Europaischen Rat festgelegten Zielvorstellungen sind
in den "Schlussfolgerungen des Vorsitzes" aufgefuhrt. Diese Schlussfolgerungen -
derzeit ein Dokument von etwa 40 Seiten - sind daher ein sehr wichtiges Instrument fur die
Verwirklichung der Zielvorstellungen des Europaischen Rates durch die Institutionen und
die Mitgliedstaaten. Auf diesem Wege "ersucht" der Europaische Rat [den Rat, die
Kommission, die Mitgliedstaaten], "hebt hervor", "betont",
"stellt fest", "freut sich in besonderem Masse", "stimmt zu",
"unterstutzt", "legt nahe", "begrusst" oder
"empfiehlt". Die Kommission kann dann beschliessen, diesen Zielvorstellungen zu
folgen und Vorschlage auszuarbeiten oder umzugestalten, und der Rat kann entsprechend den
erteilten Vorgaben Beschlusse fassen.
Neben den Schlussfolgerungen werden vom
Vorsitz noch andere Dokumente erstellt: Im Bereich der gemeinsamen Aussen- und
Sicherheitspolitik werden haufig Erklarungen oder Entschliessungen angenommen, in denen der
Europaische Rat seinen Willen bekundet, Lagebewertungen vornimmt und Absichten bekannt
gibt.
A. 25 JAHRE AUFBAU DER GEMEINSCHAFT OHNE
EUROPAISCHEN RAT
Der Europaische Rat hat eine derartige
Bedeutung und Legitimitat erlangt, dass es heute nur schwer vorstellbar ist, dass es ihn zu
einer bestimmten Zeit nicht gegeben hat. Vierundzwanzig Jahre liegen in der Tat zwischen
der Unterzeichnung des ersten Gemeinschaftsvertrags 1951 (Vertrag uber die Grundung der
Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl - EGKS) und der ersten Tagung des
Europaischen Rates im Marz 1975 in Dublin. Funfunddreissig Jahre nach der Grundung der EGKS
wurde die Existenz des Europaischen Rates in der Einheitlichen Akte von 1986 formell
anerkannt. Und erst mit dem 1992 in Maastricht unterzeichneten Vertrag uber die
Europaische Union wurden seine Aufgaben in einem Artikel des Vertrags umrissen.
In den 50er und 60er Jahren wurde die
Aufgabe der Koordinierung und Uberwachung der Gemeinschaftsangelegenheiten im wesentlichen
vom Rat "Auswartige Angelegenheiten" wahrgenommen, und dies bis zum Beginn der
70er Jahre, wo dann aber als Problem deutlich zu tage trat, dass die Staats- und
Regierungschefs nicht direkt beteiligt waren. Wahrend aufgrund der von der Gemeinschaft zu
regelnden Fragen automatisch ein regelmassiger Dialog zwischen den Ressortministern der
Mitgliedstaaten sowie zwischen ihren Behorden erforderlich war, gab es derartige Treffen
zwischen den hochsten Reprasentanten der Staaten de facto nicht.
Solche Treffen und ihre spatere
Institutionalisierung wurden vor dem Hintergrund eines verlangsamten Wachstums sowie
weltweiter politischer, wirtschaftlicher und wahrungspolitischer Instabilitat mit ihren
Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten dringend erforderlich. Die Europaische Gemeinschaft
konnte zu diesem Zeitpunkt um so weniger auf die internationalen Veranderungen reagieren,
als sich eines ihrer wichtigsten Organe, der Rat als beschlussunfahig erwies: die
Einstimmigkeitsregel fur die Abstimmung und
die Auswirkungen der Krise des "leeren Stuhls" sowie der "Luxemburger
Kompromiss" verhinderten die Annahme von Kompromisslosungen. Mit der Beteiligung der
"Vorgesetzten" der Minister bot sich die Moglichkeit, bestimmte Dossiers aus der
Sackgasse herauszufuhren.
Die Schaffung des Europaischen Rates im
Jahre 1974 ist weitgehend auf eine neue Generation von Staats- und Regierungschefs
zuruckzufuhren. Der Prasident der Franzosischen Republik, Valery Giscard d'Estaing, und
der deutsche Bundeskanzler, Helmut Schmidt, beide leidenschaftliche Verfechter dieser
Tagungen, hatten als Finanzminister Erfahrungen mit Treffen ohne Berater machen konnen.
B. LANGE ZEIT: SKEPTISCHE STIMMEN
Bei der Schaffung des Europaischen Rates
wurde auch Kritik laut: Welche Auswirkungen wurde die Einfugung eines derart
einflussreichen Gremiums auf die gemeinschaftliche Beschlussfassungsstruktur habenss Welche
Konsequenzen wurden sich durch eine neue Praxis, die nicht in den Vertragen vorgesehen
ist, ergebenss Wurde dies nicht einen Verstoss gegen die Vertrage darstellen, deren Geist so
verfalscht wurdess Die grosste Befurchtung in den ersten Jahren bestand darin, dass das
Treffen der Staats- und Regierungschefs einer Regierungszusammenarbeit gleich kommt, die
die Rolle von Kommission, Rat und Europaischem Parlament beeintrachtigen konnte, ohne der
Kontrolle durch den Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften unterworfen zu sein.
Es stimmt, dass der Europaische Rat das
Funktionieren der Gemeinschaftsverfahren tiefgreifend verandert hat. Er legt die
Zielvorstellungen fur die Entwicklung der Europaischen Union fest, was als Eingriff in das
Initiativrecht der Europaischen Kommission gesehen werden kann. Die Europaische Kommission
ist jedoch an der Festlegung dieser Zielvorstellungen oder "Impulse" nicht
unbeteiligt, da der Prasident der Kommission vollwertiges Mitglied des Europaischen Rates
ist. Daruber hinaus hat es die Kommission immer verstanden, dem Europaischen Rat
Initiativen zu unterbreiten, die von ihm ubernommen und damit in ihrer Bedeutung
bekraftigt wurden. Als Beispiel ist das Projekt von Jacques Delors zu nennen, das zur
Annahme der Einheitlichen Europaischen Akte und zur Festlegung des Ziels eines grossen
Binnenmarktes ohne Grenzen gefuhrt hat. Und auch heute legt die Kommission dem
Europaischen Rat zahlreiche Berichte vor, die dieser sich zu eigen macht.
Der Rat auf Ministerebene hatte befurchten
konnen, seine Entscheidungsbefugnis aufgrund dieser neuen Instanz einzubussen; es hat sich
jedoch erwiesen, dass diese Instanz erforderlich ist, um Entscheidungen in politisch
brisanten oder fachubergreifenden Dossiers zu treffen. Auch heute noch gilt, dass der Rat
den Europaischen Rat nicht zu stark in Anspruch nehmen darf, um dessen Beratungen nicht
ubermassig zu befrachten oder die Staats- und Regierungschefs mit zu technischen und
fachlichen Fragen zu befassen. Der Rat ist also nicht zu einer gesetzgeberischen
Registratur fur die im Europaischen Rat erzielten politischen Ubereinkunfte geworden.
Das Europaische Parlament hatte annehmen
konnen, dass der Rat, bei der Befolgung der Vorgaben des Europaischen Rates, seine
Stellungnahmen nicht berucksichtigen wurde. Es verfugt jedoch weiterhin uber die
Befugnisse, die ihm mit dem Vertrag im gesetzgeberischen und Haushaltsbereich ubertragen
wurden, der Prasident des Europaischen Parlaments ergreift auf jeder Tagung des
Europaischen Rates das Wort, und ausserdem wird ihm jahrlich Bericht erstattet. Das
Parlament
befasst sich daruber hinaus auf seiner
Plenartagung unter anderem, in Anwesenheit des Ratsvorsitzes, mit den Beratungsergebnissen
des Europaischen Rates.
C. HEUTE: ALLSEITIGE ANERKENNUNG UND ACHTUNG
In dieser Zeit, wo sich eine neue
Regierungskonferenz ankundigt und Vorschlage fur eine Reform der Arbeitsweise der
Institutionen (Kommission, Rat, Parlament) vorliegen, denkt niemand daran, die Existenz
des wichtigsten politischen Organs der Union in Frage zu stellen.
Auf der Regierungskonferenz von 1996 bezogen
sich die Vorschlage fur eine Reform des Europaischen Rates nur wenig auf grundlegende
Aspekte von dessen Arbeitsweise. Uber die Ubernahme und die Dauer des Vorsitzes wurde zwar
gesprochen, doch hat dies nicht zu konkreten Reformen gefuhrt.
Heute zielen die wenigen Reformvorschlage
darauf ab, die Zahl der Tagungen zu beschranken (zu den zwei jahrlichen Tagungen sind
zahlreiche "Sondertagungen" oder "informelle Tagungen" des
Europaischen Rates hinzugekommen), um eine ubermassige Inanspruchnahme durch den Rat zu
verhindern, sowie die Zahl der Berichte, die dem Europaischen Rat vorgelegt werden,
einzuschranken oder den Umfang der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu verringern.
Die Reformvorschlage sind also von der
wesentlichen Bestrebung gepragt, die Effizienz sowie den aussergewohnlichen, informellen
und personlichen Charakter einer Tagung auf hochster Ebene zu wahren.